Hässlicher Streit um das Erbe von Udo Jürgens

Hässlicher Streit um das Erbe von Udo Jürgens

(c) Udo Jürgens / Quelle: FacebookNachdem es die Nachricht gab, dass der Schlagersänger und Entertainer Udo Jürgens am 21. Dezember 2014 bei einem Spaziergang im Alter von 80 Jahren tot zusammenbrach, stand die Welt für einen Moment still.

Nicht nur Fans seiner Musik waren in großer Trauer, denn Udo Jürgens war ein Phänomen, ein faszinierender Mann, dessen künstlerische Begabung sogar mit dem „Professor der Musik“-Titel belohnt wurde.

Udo Jürgens hinterlässt vier Kinder, zwei aus unehelichen Beziehungen und die Kinder Jenny und John Jürgens aus seiner Ehe. In seinem Testament benannte er aber nur seine ehelichen Kinder Jenny und John sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz. Sonja und Gloria wurden nur als Vermächtnisnehmerinnen benannt und das geht vor allem Gloria gegen den Strich, dass sie nun Klage eingereicht hat gegen das Erbe und nun ist die Erteilung des Erbscheins erst einmal auf Eis gelegt.

Die Höhe des Nachlasses ist überhaupt noch nicht bekannt, da laut John Jürgens noch die immaterielle Werte benannt werden müssen. Dazu gehören Songs, Rechte und so weiter.

Klar ist, dass das Erbe von Udo Jürgens nicht gerade klein ausfallen dürfte. John Jürgens hat kein Verständnis dafür, dass Gloria nun querschießt, denn er meinte gegenüber RTL, da das Testament seines Vaters der letzte Wille gewesen ist:

„… da gibt es nichts dran zu rütteln.“

Auf der einen Seite kann man das gut verstehen, denn dafür sind Testamente nun mal da. Aber sobald Geld im Spiel ist, werden müde Geister wach. Man kann es allerdings auch verstehen, dass auch die unehelichen Kinder, die immer schon bescheidener lebten, etwas vom großen Kuchen abhaben wollen. Andererseits müsste der Pflichtteil aber auch groß genug sein, dass es sich ein wenig nach Geldgier anhört.

Es ist immer wieder schade, dass gerade bei wohlhabenden Menschen nach dem Tod die Gier nach Geld die Trauer in den Hintergrund drückt.