Taylor Swift: Darum muss sie doch nicht vor Gericht

Taylor Swift: Darum muss sie doch nicht vor Gericht

Taylor Swift (26) brachte einen triftigen Grund dafür an, warum sie nicht als Geschworene in einem Vergewaltigungsfall sitzen könne.

Am Montag [29. August] ereilte die megaerfolgreiche Sängerin (‚Shake it Off‘) das gleiche Schicksal, das so vielen Amerikanern zuteil wird: Sie musste als Geschworene vor einem Gericht erscheinen. Die Nachricht machte schnell die Runde, auch weil Taylor bereitwillig für Selfies mit ihren Jury-Kollegen posierte, die dann zahlreich im Netz gepostet wurden.

Doch während die Musikerin ihre Popstar-Dienste selbst vor Gericht ernst nahm, wird sie ihren Verpflichtung als Geschworene nicht nachkommen können: Taylor ließ sich von dem Prozess ausschließen und lieferte eine nachvollziehbare Erklärung dafür.

Laut ‚TMZ.com‘ gab die Pop-Prinzessin an, sie könne in dem Fall, in dem es um Kidnapping und Vergewaltigung geht, nicht als Geschworene beiwohnen, weil sie selbst noch in einen Fall von sexueller Belästigung verwickelt sei.

Taylor Swift verwies damit auf ihren Rechtsstreit gegen einen amerikanischen Radiomoderatoren, der sie während eines Meet & Greet im Jahr 2013 angeblich am Hintern begrapscht haben soll. Der Mann hat die Entertainerin seinerseits verklagt, weil er behauptet, zu Unrecht beschuldigt worden zu sein und deswegen seinen Job verloren zu haben.