Taylor Swift (28) muss doch keine Millionen abdrücken.
Die Sängerin (‚Look What You Made Me Do‘) war von zwei Songschreibern verklagt worden, weil ‚Shake It Off‘ ihrer Meinung nach von ihrem Song ‚Playas Gon‘ Play‘ abgekupfert worden war. Es ging beiden um die Zeilen: „Cause the players gonna play, play, play, play, play / And the haters gonna hate, hate, hate, hate, hate.“
Sean Hall und Nathan Butler schrieben ihren Track 2001 und darin hieß es „Playas gonna play and haters, they gonna hate“. In ihren Augen war diese textliche Überschneidung zu groß, deswegen verlangten sie, mit zwanzig Prozent an den Verkaufseinnahmen von ‚Shake It Off‘ beteiligt zu werden. Taylor Swift sah das natürlich ganz anders und jetzt gab ihr auch der zuständige Richter Michael Fitzgerald Recht.
„Der Dreh- und Angelpunkt ist hier, ob die Songzeilen ‚Playas, they gong play/ And haters, the gong hate‘ unter das Copyrightschutzrecht fallen. 2001 war der amerikanischen Popkultur Spieler, Haters und spielende Haters bekannt. Das Konzept, dass Schauspieler hier ihre Natur ausleben, ist nicht kreativ, sondern banal.“
Der Richter gab den Klägern allerdings Zeit bis zum 26. Februar, sollten sie ihrer Klage noch etwas Substanzielles hinzufügen wollen. Viel Hoffnung, dass sich seine Meinung ändert, sollten sich Sean Hall und Nathan Butler jedoch nicht machen.
Taylor Swift und ihre Anwälte sehen sich jedenfalls bestätigt. Als die Klage eingereicht wurde, sagten sie gegenüber ‚TMZ‘: „Das ist eine lächerliche Forderung. Es geht hier nur darum, Kohle zu machen. Das Gesetz ist ziemlich deutlich. Sie haben keine Grundlage für eine Klage.“