Jan Böhmermann: Niederlage vor Landgericht

Jan Böhmermann: Niederlage vor Landgericht

Jan Böhmermann (36) muss einen Schlag einstecken.

Der Comedian las im vergangenen Jahr in seiner Sendung ‚ZDF Neo Magazin Royale‘ ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) vor, der daraufhin Klage einreichte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (62) leitete den Fall an die Justiz weiter und das Hamburger Landgericht kam in einer Eilentscheidung zu dem Urteil, dass bestimmte Auszüge aus dem Gedicht nicht länger verbreitet werden dürfen.

Jan Böhmermann legte daraufhin dagegen mit Verweis auf die Kunstfreiheit Berufung ein – und ist nun erneut gescheitert: Das Hamburger Landgericht hat die Eilentscheidung aus dem vergangenen Jahr aufrecht erhalten.

Grund dafür sei, dass Passagen bewusst verletzend seien. Erdogans Anwalt, Michael-Hubertus von Sprenger, hatte vor Gericht plädiert: „Der Kläger soll als Prototyp des verlausten Türken gezeigt werden. Das ist schlicht rassistisch. Hier wird die Menschenwürde getreten: Die Menschenwürde ist nicht verhandelbar.“

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte auf den Kontext des Gedichts hingewiesen, das vorgetragen wurde, nachdem mehrere Journalisten in der Türkei eingesperrt worden waren. Schertz: „Wenn sich jemand so geriert, dann muss er sich die schärfste Kritik ever gefallen lassen.“

Jan Böhmermanns Popularität hat der Fall nicht geschadet – im Gegenteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.