Kesha: Dr. Luke schlägt zurück

Kesha: Dr. Luke schlägt zurück

Kesha (29) erhält Gegenwind.

Am Mittwoch [26. Oktober] erschien ein Interview mit der Sängerin (‚Tik Tok‘) in der ‚New York Times‘, in dem sie erneut hart mit ihrem einstigen Produzenten Dr. Luke (43) ins Gericht ging. So hätte sie sich etwa laut eigener Aussage „fast zu Tode gehungert“, um dem Hitmacher zu gefallen.

Nur wenige Stunden später, nachdem der Artikel erschienen war, feuerte Dr. Luke nun zurück.

„Der ‚New York Times‘-Bericht von heute enthält leider viele Ungenauigkeiten“, ließ er über seine Anwältin Christina Lepera via ‚Billboard‘ wissen. „Der Artikel ist Teil einer angehenden, inszenierten Presseoffensive von Kesha, um die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, dabei wird das Geschehene falsch dargestellt – um unberechtigte Sympathien zu erzeugen.“

Seit 2014 befindet sich Kesha mit Dr. Luke und dessen Label Kemosabe Records in einem Rechtsstreit, da sie ihn des verbalen, sexuellen und körperlichen Missbrauchs beschuldigt.

Auch den Vorwurf, dass Kesha die 22 Songs nicht veröffentlichen dürfe, die die Künstlerin in letzter Zeit geschrieben habe, wies Dr. Lukes Anwältin entschieden zurück: „Die Realität ist, dass Kesha sich seit zwei Jahren dazu entschlossen hat – und das war alleine ihre Entscheidung – ihre Plattenfirma mit keiner Musik zu versorgen. Kesha war immer in der Lage, mit ihrer Musik weiterzukommen, ein Album hätte schon lange veröffentlicht werden können. Sie lebte freiwillig im Exil.“

Laut Christina Lepera hätten ihr Klient und Kemosabe Records alles in ihrer Macht stehende getan, um Keshas Karriere zu fördern – trotz Rechtsstreit. So wollte das Label sogar so schnell wie möglich einen Song von Kesha veröffentlichen. „Es war ihr Team, das dieses Angebot ausschlug“, so Lepera.

Wer nun die Wahrheit sagt, wissen wohl nur Dr. Luke und Kesha. Es scheint aber, als sei noch lange keine gütliche Einigung in Sicht.