Der erbitterte Rechtsstreit zwischen Kesha (29) und Dr. Luke (43) geht weiter.
Die US-Sängerin (‚Blah Blah Blah‘) verklagte ihren Musikproduzenten 2014 wegen sexueller Belästigung, die er allerdings vehement dementiert. Jetzt geht die Promi-Fehde in die nächste Runde: Dr. Luke wirft der Pop-Blondine vor, ihm rund 1,2 Millionen Euro in Tantiemen schuldig zu sein, und hat eine Gegenklage eingereicht.
„Die Kläger haben Kesha ihre Tantieme für alle relevanten Rechnungsfristen ausgezahlt, Kesha weigert sich hingegen grundlos, den Klägern die noch viel größere Summe zu bezahlen, die sie ihnen schuldet“, heißt es in den gerichtlichen Dokumenten. „Im Dezember 2016 allein hat die Angeklagte im Rahmen ihrer Verträge mit den Klägern Zahlungen erhalten, die über 650.000 US-Dollar hinausgehen. Im scharfen Kontrast dazu gibt die Angeklagte zu, den Klägern [von Dr. Lukes Unternehmen] KMI mehr als 1,3 Millionen Dollar in zusätzlichen Lizenzgebühren zu schulden, deren Auszahlung sie bisher versäumt hat.“
Kesha beschuldigt den Produzenten, der bürgerlich Lukasz Gottwald heißt, derweil, sie an der Veröffentlichung neuer Musik zu hindern. Anscheinend hat sie bereits frische Songs aufgenommen, darf diese aber nicht mit ihren Fans teilte. Auch das streiten Dr. Luke und sein Team ab:
„Die Angeklagte will das Gericht sowie die Presse und die Öffentlichkeit glauben machen, dass Gottwald in ihren Aufnahmeprozess eingegriffen hat und sie davon abhält, neue Musik aufzunehmen. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein“, so die Anwälte des amerikanischen Produzenten. Wie Kesha wohl reagieren wird?