Lady Gaga: Dr. Lukes Zwangsvorladung ist reine PR

Lady Gaga: Dr. Lukes Zwangsvorladung ist reine PR

Lady Gaga (31) wird gegen ihren Willen in den Rechtsstreit zwischen Kesha (30) und Dr. Luke (43) gezogen.

Am Wochenende [29./30. Juli] sorgte die Pop-Prinzessin (‚Bad Romance‘) ungewollt für Schlagzeilen: Sie erhielt eine Vorladung, um im andauernden Prozess von Kesha (‚Tik Tok‘) gegen ihren ehemaligen Mentor Dr. Luke auszusagen. Allerdings solle sie dabei nicht etwa ihre Kollegin unterstützen, sondern deren angebliche Falschaussagen aufdecken. Seit 2014 liefert sich das ehemalige Dream-Team einen erbitterten Rechtsstreit, in dem Kesha beweisen will, von Dr. Luke missbraucht worden zu sein.

„Dr. Lukes Anwälte haben Lady Gaga vorgeladen, da sie wichtige Informationen besitzt, unter anderem bezüglich Keshas falschen Aussagen über Dr. Luke“, hieß es jetzt dazu in einem Statement gegenüber ‚Variety‘.

Doch von eben jenen wichtigen Informationen will Lady Gaga nichts wissen und wehrt sich nun gegen die Vorladung. Ihr Anwalt erklärte ebenfalls gegenüber ‚Variety‘:

„Lady Gagas Rechtsvertreter werden vor Gericht darlegen, dass sie alle relevanten Informationen bereits zur Verfügung gestellt hat und lediglich als untergeordnete Zeugin dienen kann. Dr. Lukes Team versucht, die Wahrheit zu manipulieren und Aufmerksamkeit auf den Prozess zu ziehen, indem Lady Gagas Rolle überbewertet und ihr vorgeworfen wird, wichtige Anfragen zu ignorieren.“

Im vergangenen Jahr gingen Textnachrichten zwischen Lady Gaga und Kesha in die Beweisführung ein, der Richter hat sie jedoch unter Verschluss gestellt. Nach der Zwangsvorladung steht Lady Gaga ein dreistündiges Verhör bevor.