Lana Del Rey (32) kommt offenbar noch einmal davon.
Am Sonntag [7. Januar] hatte die Sängerin (‚Video Games‘) noch bestätigt, dass gegen sie eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung vorliege. Ihr Song ‚Get Free‘ weise zu viele Ähnlichkeiten mit dem Hit ‚Creep‘ der Band Radiohead aus dem Jahr 1992 auf. Laut ihr fordern die Plattenbosse 100 Prozent der Veröffentlichungsrechte ihres Songs.
Nun hat Warner/Chappell Musik wiederum ein Statement veröffentlicht, das Lanas Aussagen dementiert. „Es stimmt, dass wir seit August des vergangenen Jahres Diskussionen mit Lana Del Reys Anwälten führen“, heißt es gegenüber ‚Pitchfork Media‘. „Es ist deutlich, dass die Strophen von ‚Get Free‘ musikalische Elemente aufweisen, die in den Strophen von ‚Creep‘ vorkommen. Wir forderten, dass dies zugunsten aller Schreiber von ‚Creep‘ berücksichtigt wird. Um etwas klarzustellen: Keine Klage wurde eingereicht und Radiohead hat nicht behauptet, dass sie ’nur 100 Prozent der Veröffentlichungsrechte von Get Free akzeptieren.'“
Lana Del Rey hatte ihre Fans über Twitter informiert, dass sie und ihre Anwälte versucht hätten, sich mit Radiohead außergerichtlich zu einigen. Das sei jedoch gescheitert. „Auch wenn ich weiß, dass mein Song nicht von ‚Creep‘ inspiriert war, sieht Radiohead das anders. Sie wollen jetzt 100 Prozent der Verlagsrechte. Ich habe ihnen im Laufe der vergangenen Monate 40 Prozent angeboten, aber sie wollen nur 100 Prozent akzeptieren. Ihre Anwälte haben nicht nachgegeben. Deswegen werden wir jetzt vor Gericht gehen“, hieß es noch am Sonntag. Aber nun werden sich die beiden Parteien offenbar doch nicht im Gerichtssaal treffen. Ob Lana Del Rey und Radiohead sich nun anderweitig geeinigt haben, ist nicht klar.