Roman Polanski: Polen lehnt Auslieferung an USA ab

Roman Polanski: Polen lehnt Auslieferung an USA ab

Roman Polanski (83) kann aufatmen.

Der Filmemacher (‚Rosemaries Baby‘) hatte in den 70er-Jahren in der Villa von Jack Nicholson (79) Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen. Obwohl das Opfer dem Regisseur wiederholt vergeben hat und eine strafrechtliche Verfolgung für dieses Vergehen selbst ablehnt, lassen die USA nicht locker und wollen Polanski für das Verbrechen gerichtlich belangen. Ein erstes Verfahren hatte bereits 1977 stattgefunden. Polanski hatte sich schuldig bekannt und 42 Tage im Gefängnis verbracht. Daraufhin floh er aus den USA. Aus diesem Grund hat der Regisseur seit Jahren amerikanischen Boden nicht mehr betreten und lebt stattdessen in der Schweiz und in Frankreich. Doch auch in sein Heimatland Polen reist er noch regelmäßig. Die USA hatten deshalb eine Auslieferung beantragt, sollte Polanski wieder in Polen sein. Ein polnischer Richter hatte dieses Gesuch bereits 2015 abgelehnt, woraufhin der polnische Justizminister eine Berufung beantragt hatte. Über diese Berufung ist nun entschieden worden: Polanski kann weiterhin nach Polen reisen, ohne sich über eine Auslieferung Sorgen machen zu müssen. Sein Heimatland gewährt ihm Schutz. Der Justizminister hat bereits angekündigt, diese Entscheidung nicht auf sich ruhen zu lassen und stattdessen alles in seiner Macht stehende zu tun, um den USA ein Gerichtsverfahren gegen den Roman Polanski zu ermöglichen.