Beyoncé: Rechtsstreit um Markenrechte geht weiter

Beyoncé: Rechtsstreit um Markenrechte geht weiter

Beyoncé (35) besteht darauf, dass der Name ihrer Tochter Blue Ivy (5) geschützt werden sollte.

Die Musikerin (‚Halo‘) versuchte schon 2012, kurz nach der Geburt ihrer Tochter, einen Markenschutz einzureichen, scheiterte damit jedoch. Veronica Morales, die Besitzerin einer Hochzeitsplanungsfirma mit dem Namen Blue Ivy, geht bis heute gegen den Markenschutzantrag vor, da sie der Meinung ist, dass Beyoncé den Namen nicht schützen will, um selbst Produkte unter dem Label Blue Ivy rauszubringen, sondern nur andere hindern will, eben genau das zu tun.

Jetzt soll Licht ins Dunkle gebracht werden, ob Beyoncé plante, Blue Ivy zu einer Marke zu machen. Der ehemalige Vizepräsident von ihrer Firma, Jonathan Schwartz, soll vor Gericht aussagen. Der ehemalige Geschäftsmann steht vor einer sechsjährigen Gefängnisstrafe, weil er zugegeben hatte, von Alanis Morissette (43, ‚Ironic‘) Millionen veruntreut zu haben.

Jetzt soll er aber erst einmal die Blue Ivy-Situation klären, da er schon zur Geburt des Mädchens Einblick in die Pläne ihrer Mutter hatte. 2016 war sie mit dem Antrag gescheitert, da sie dem Gericht nicht verdeutlichen konnte, dass sie Blue Ivy kommerziell nutzen will. Vielleicht geht der Streit für Beyoncé mit der Aussage von Schwartz dieses Mal besser aus.