Harald Schmidt (60) hat ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk bekommen.
Der Entertainer und Moderator (‚Schmidteinander‘) musste die letzte Dekade in Angst leben, da er von einem aggressiven Stalker verfolgt wurde, der sogar vor Morddrohungen gegenüber Haralds Familie nicht zurückschreckte. Am Donnerstag [21. Dezember] folgte für Schmidt nun jedoch die erlösende Nachricht. Das Landgericht Köln hat Karl W., so der Name des Verfolgers, verurteilt. Wie die ‚Bild‘ berichtet, wurde der Mann als schuldunfähig eingestuft und soll aus diesem Grund in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. „Sie bewegen sich in einem Wahnsystem, in dem Sie alles der Familie Schmidt anlasten“, lautete die Bewertung der zuständigen Richterin im Urteil. „Sie leiden laut der psychiatrischen Gutachterin unter einer paranoiden Schizophrenie, Querulanten-Wahn. Sie sind krank, deshalb auch schuldunfähig.“
Damit stand auch fest, dass der Täter nicht einfach nur hinter Gittern landet, sondern in eine psychiatrische Behandlung übergeben wird. Das Gericht sah zudem die Gefahr, dass der Mann in Zukunft sein Verhalten nicht ändern würde, sollte er eine Strafe in Freiheit erhalten, wie eine Geldstrafe oder eine Anordnung, der Familie fernzubleiben. Um dieses Risiko von vornherein auszuschließen, entschied man sich für die klinische Lösung.
Der Kölner ‚Express‘ berichtete zu Beginn der Verhandlung, wie Harald Schmidts erstes Treffen mit dem Stalker ablief. Vor acht Jahren trafen die beiden Männer zum ersten Mal aufeinander: „Er [Karl W.] ging parallel am Gehweg lang, sagte sinngemäß, wenn ich nicht reagiere, könnte er auch andere Saiten aufziehen“, so Schmidt. Mit der Verurteilung dürfte dem Entertainer nun jedoch ein Stein vom Herzen fallen.