Taylor Swift: Das Mutterherz weint

Taylor Swift: Das Mutterherz weint

Taylor Swift (27) sorgt für Tränen.

Im September 2015 verklagte der einstige Radiomoderator David Mueller (55) die Sängerin (‚Shake It Off‘), da er durch ihre angeblich falschen Beschuldigungen, sie sexuell belästigt zu haben, seinen Job beim Sender ‚KYGO‘ verlor. Taylor hatte zuvor behauptet, er habe ihr bei einem Meet-and-greet in Denver unter den Rock an ihren Po gefasst. Auf David Muellers Forderung nach 3 Millionen Dollar (2,5 Millionen Euro) folgte eine Gegenklage wegen sexueller Belästigung von Taylor Swift.

Am Montag [7. August] begann vor Gericht nun die Auswahl der Geschworenen in dem Zivilprozess, am Dienstag [8. August] wurden zwei Männer und sechs Frauen als Jury vorgestellt. Direkt darauf folgten die Eröffnungsplädoyers beider Seiten.

Taylors Anwalt Douglas Baldridge betonte, dass seine Klientin wohl kaum ein Motiv hätte, um die Anschuldigungen zu erfinden. „Dies ist die einzige Geschichte, die wir Ihnen erzählen können – Mr. Mueller fasste sie am Hintern an“, erklärte er vor Gericht. Dass sie ihn lediglich auf eine Summe von 1 Dollar (85 Cent) verklage, solle deutlich machen, dass Taylor Swift nur vor Gericht ziehe „um sich für alle Frauen einzusetzen.“ Der Fall solle auf „sexuellen Missbrauch am Arbeitsplatz“ aufmerksam machen. „Eine Frau wird angegriffen. Sie meldet es und wird verklagt. Das macht keinen Sinn“, führte Baldridge weiter aus. So habe Taylor sofort nach der Tat einem Mitglied ihres Teams davon erzählt. „Du, dieser Typ hat mir gerade an den Ar*** gefasst“, wird der Popstar später noch im Zeugenstand aussagen.

Die Mutter der Künstlerin, Andrea Swift, agiert als Mitangeklagte in dem Fall und war am Dienstag ebenfalls vor Gericht anwesend. Dabei haben die Emotionen sie offenbar so überrumpelt, dass sie sich laut ‚People.com‘ Tränen aus den Augen wischte.

David Mueller hingegen ist sich keiner Schuld bewusst und ließ über seinen Anwalt Gabriel McFarland ausrichten, dass es „ebenso unangebracht ist, jemanden fälschlicherweise der sexuellen Belästigung zu bezichtigen.“

Der Fall geht weiter.