Taylor Swift (27) darf nicht wegen Verleumdung verklagt werden.
Die Sängerin (‚Bad Blood‘) streitet sich seit einiger Zeit mit dem ehemaligen Radiomoderator David Mueller vor Gericht. Diesem hatte Taylor 2013 vorgeworfen, sie begrapscht zu haben. Als er daraufhin seinen Job beim Sender KYGO in Denver verlor, verklagte er die Amerikanerin im September 2015, die das das natürlich nicht auf sich sitzen ließ und Anfang 2016 mit einer Gegenklage wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung konterte. Daraufhin warf David ihr Verleumdung vor – offiziell darf er sie deshalb allerdings nicht belangen, wie das Gericht am Mittwoch [31. Mai] entschied: Wie ‚TMZ‘ berichtete, hatte er offenbar zu lange gewartet, um Taylor deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Dies hätte nämlich innerhalb eines Jahres des ursprünglichen Vorfalls passieren müssen.
Dieser kleine Sieg dürfte die Musikerin zwar freuen, aber noch nicht zufriedenstellen – der Richter erlaubte dem Radio-DJ nämlich auch, mit dem Rest seiner Klage fortzufahren. Der behauptet weiterhin, dass Taylor von ihm bei besagtem Fototermin nicht unsittlich berührt wurde. „Meine Hand reichte an ihren Rücken und ihre Hand an meinen. Meine Hand hat aber nie ihren Körper berührt. Das kann ich mit Sicherheit sagen. Meine Hand war nie unter ihrem Rock, ich habe sie nie angetatscht“, beteuerte David Mueller vor einer Weile in einem Interview mit ‚Mojo‘.
Wie der Fall letztendlich für Taylor Swift ausgeht, wird sich wohl erst noch in Zukunft zeigen.